06 Früherkennung und Frühintervention für die psychische Gesundheit
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Ein gelebtes Konzept für die Früherkennung und Frühintervention (F+F) bei Auffälligkeiten ist für die Förderung der psychischen Gesundheit und des Lernens eine wichtige Basis. Schulen, die über ein solches Konzept verfügen, beugen aussergewöhnlich herausfordernden Situationen vor. Sie erkennen Belastungsfaktoren und Anzeichen, die bei Betroffenen zu Risikoentwicklungen, gesundheitlichen Problemen oder Problemverhalten führen können – dazu gehören Mobbing, psychische Störungen, schädigender Suchtmittelkonsum, Gewalt/Delinquenz, Schulabsentismus, Suizid, Selbstverletzung – und sind für frühzeitiges Handeln gerüstet. Es geht bei der Früherkennung aber auch darum, vorhandene Ressourcen der betroffenen Schülerinnen/Schülern und aus deren Umfeld zu erkennen und zu fördern. Die Handlungsbereiche «frühes Erkennen» und «frühes Intervenieren» im Sinne von Wahrnehmen, Schützen und Unterstützen müssen aufeinander abgestimmt sein.
Im Kapitel 6.1 erhalten Sie Informationen und Tipps für die erfolgreiche Konzeption und Implementierung eines Handlungsleitfadens für F+F. Eine grosse Auswahl an Materialien, Tools und Infos zu F+F finden Sie im Kapitel 6.2.
Was ist F+F für die psychische Gesundheit?
F+F bezeichnet allgemein das frühzeitige Wahrnehmen von Belastungen und Anzeichen einer möglicherweise beeinträchtigten Entwicklung bei Schülerinnen/Schülern durch ihre Lehr- und anderen Bezugspersonen. Dabei werden nach innen und nach aussen gerichtete Auffälligkeiten beachtet (z.B. Rückzug, resp. Unterrichtsstörungen). Die Gründe können Stress, Unter- oder Überforderung, schwierige familiäre Situation, Einsamkeit etc. sein. Das wichtigste Ziel ist es, den betroffenen Kindern und Jugendlichen eine produktive Teilhabe am Unterricht und am sozialen Leben in der Schule zu ermöglichen. Die Lehr- und anderen Bezugspersonen beobachten und dokumentieren das Verhalten des entsprechenden Kindes oder des/der Jugendlichen, tauschen sich über ihre Beobachtungen untereinander aus und besprechen mit dem/der Schüler:in die Situation ressourcenorientiert. Sie entwickeln passende Hilfestellungen und setzen diese um. Wenn nötig und möglich werden die Eltern mit einbezogen. Greifen diese Hilfestellungen zu kurz, werden entsprechend dem Handlungsleitfaden schulexterne Fachstellen beigezogen. Dazu ist die Einwilligung der Eltern notwendig. Externe Fachstellen können auch die involvierten Lehrpersonen oder die Eltern beraten.