05 Herausforderungen im Umgang mit psychischer Gesundheit
Download- Kapitelübersicht
- Einleitung
- Kernaussagen
- 5.1 Mit Rahmenbedingungen vertrauensvolle Beziehungen fördern
- 5.2 Kinderschutz und gesetzliche Meldepflicht
- 5.3 Die Sprache psychischer Gesundheit und Störung
- 5.4 Umgang mit persönlichen Fragen und aufgewühlten Schülerinnen und Schülern
- 5.5 Erste Hilfe für die psychische Gesundheit
- 5.6 Weiterführende Links, Literatur
5.4 Umgang mit persönlichen Fragen und aufgewühlten Schülerinnen und Schülern
Schüler:innen sind häufig neugierig, wenn es um die persönliche Meinung von Lehrpersonen zu bestimmten Themen geht. Sie können deshalb Fragen stellen, die die Privatsphäre verletzen. Wenn Lehrpersonen Themen wie Trauer oder psychische Belastungen im Unterricht behandeln, ist es wichtig, dass sie vorher über mögliche persönliche Fragen nachgedacht und sich angemessene Reaktionen überlegt haben. Bei der Entscheidung für eine bestimmte Reaktion sollte auch das Recht auf die eigene Privatsphäre und die anderer Menschen bedacht werden. Manchmal kann es angebracht sein, die Frage der Schüler:innen umzuformulieren, so dass das Thema allgemein statt auf persönlicher Ebene behandelt werden kann (vgl. die Hintergrundinformationen im MindMatters-Unterrichtsmodul «Rückgrat für die Seele»).
Diskussionen über Mobbing, über die psychische Gesundheit oder das Thema Trauer/Verlusterfahrungen können Schüler:innen ausserdem emotional aufwühlen. Schulen können sich auf solche Momente vorbereiten, indem sie z.B. die Schulsozialarbeit einbeziehen und organisatorische Bedingungen für den Umgang mit emotional aufgewühlten Schülerinnen und Schülern etablieren.
Unterstützende Strategien können sein:
- Vermeiden, dass der/die Schüler:in in den Mittelpunkt rückt, und die Aufmerksamkeit ablenken.
- Signalisieren, dass das Aufgewühltsein akzeptiert wird, und in einem günstigen Moment nachfragen, ob sich der/die Schüler:in «okay fühlt».
- Anbieten, den Klassenraum kurz zu verlassen, um etwas zu trinken oder sich ein Taschentuch zu holen, und erst dann wiederzukommen, wenn er/sie sich etwas ruhiger fühlt und zurückkommen möchte.
- Erlauben oder anbieten, dass Schüler:innen ausgewiesene Ruheplätze/-zonen in der Schule aufsuchen oder mit dem/der Schulsozialarbeiter:in sprechen.
- Anbieten, dass ein/eine Freund:in mitgehen kann, wenn sofortiges Trösten notwendig ist.
- Den/die Schüler:in nach dem Unterricht nochmals ansprechen.
- Den anderen Schülerinnen und Schülern eine Aufgabe geben, während sich die Lehrperson mit dem/der aufgewühlten Schüler:in hinsetzt und redet.
Von diesen Strategien und allgemeinen Prinzipien machen viele Lehrpersonen bereits Gebrauch. Es ist dabei auch wichtig, dass Schulen ihren Lehrpersonen Freiraum lassen, einen für sie persönlich gangbaren Weg mit emotional aufgewühlten Schülerinnen/Schülern zu finden.
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- 5.2 Kinderschutz und gesetzliche Meldepflicht
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- 5.5 Erste Hilfe für die psychische Gesundheit
- 5.6 Weiterführende Links, Literatur