05 Herausforderungen im Umgang mit psychischer Gesundheit
Download- Kapitelübersicht
- Einleitung
- Kernaussagen
- 5.1 Mit Rahmenbedingungen vertrauensvolle Beziehungen fördern
- 5.2 Kinderschutz und gesetzliche Meldepflicht
- 5.3 Die Sprache psychischer Gesundheit und Störung
- 5.4 Umgang mit persönlichen Fragen und aufgewühlten Schülerinnen und Schülern
- 5.5 Erste Hilfe für die psychische Gesundheit
- 5.6 Weiterführende Links, Literatur
5.1 Mit Rahmenbedingungen vertrauensvolle Beziehungen fördern
Fürs Hilfesuchen sensibilisieren
Schulen können aktiv die Botschaft verbreiten, dass Hilfesuchen ein sensibles und unterstützendes Verhalten ist und keinesfalls ein Loyalitätsbruch oder ein Zeichen von Schwäche. Es ist wichtig, dass die Schüler:innen wissen, wann, warum, wie und wo sie Hilfe suchen und in Anspruch nehmen können.
Für Schüler:innen, die Hilfe suchen, sind wahrscheinlich häufig Lehrpersonen, die ihnen vertrauenswürdig erscheinen, die ersten Ansprechpartner:innen. Lehrpersonen, die in eine solche Situation kommen, sollten darüber informiert sein, wie und wann Informationen an andere Personen in der Schule weitergegeben werden müssen und wie sie trotzdem die unterstützende Beziehung zum/zur Schüler:in aufrechterhalten können. Hierzu ist es notwendig, dass es in der Schule einheitliche Regelungen gibt, die allen Lehrpersonen bekannt sind (vgl. weiter unten)
Grundsätzlich ist es sehr wichtig, dass Lehrpersonen jede persönliche Information, die ihnen anvertraut wird, als wichtig einschätzen und ernst nehmen. Die Erfahrungen und Gefühle der Schüler:innen verdienen Respekt und Anerkennung, denn sie bedeuten für sie ein ernsthaftes Problem. Nur dann fühlen sich die Schüler:innen ernst genommen und werden sich auch bei künftigen Problemen wieder anderen Menschen anvertrauen. In schwierigen Fällen können Lehrpersonen auch vorschlagen, Hilfe und Rat von Dritten beizuziehen oder bei der Vermittlung von Beratung und professioneller Betreuung behilflich zu sein.
Privatatmosphäre gewährleisten und über Schweige- und Meldepflicht aufklären
Eventuell zögern Schüler:innen, sich mit ihrem Problem jemandem anzuvertrauen, weil sie Angst haben, dass ihre Privatsphäre verletzt werden könnte. Aus diesem Grund verschweigen sie Informationen über psychische Belastungen, Tod, Familientrennung oder andere schwierige Situationen Schulen sind deshalb aufgefordert, Rahmenbedingungen zu schaffen, die trotz der bestehenden Meldepflicht einen vertrauensvollen Informationsaustausch zwischen Schülerinnen/Schülern und Lehrpersonen ermöglichen. Folgende Aspekte sind wichtig:
- Alle Schüler:innen kennen die Reglemente zur Wahrung der Privatsphäre und werden ermutigt, sich einem Erwachsenen ihres Vertrauens mitzuteilen.
- Die Schüler:innen sind über die Schweige- und Meldepflicht informiert und wissen, dass Lehrpersonen nur dann vertrauliche Informationen weitergeben, wenn nach Abwägen der Umstände eine Gefahr oder ein Risiko für den/die Schüler:in besteht.
- Da in jeder Stunde die Möglichkeit besteht, dass persönliche Gedanken und Gefühle offenbart werden, lohnt es sich, Klassenregeln aufzustellen, an die vor jeder Stunde erinnert wird. Klassenregeln können beispielsweise enthalten, dass keine Namen erwähnt werden, wenn über bekannte Personen gesprochen wird (vgl. z.B. MindMatters «Freundinnen/Freunde finden, behalten und dazugehören», Teilmodul: «Beziehungen aufbauen») und dass die Öffentlichkeit der Klasse nicht dafür genutzt werden soll, verletzende Dinge über andere Personen preiszugeben.
- Den Schülerinnen und Schülern werden Gespräche unter vier Augen ausserhalb der Unterrichtszeit angeboten.
- Kommt es in der Stunde dennoch zu Situationen, in denen Schüler:innen zu persönlich werden, können Lehrpersonen von «schützenden Unterbrechungen» Gebrauch machen (siehe Box).
Schützende Unterbrechungen
Es handelt sich um eine Lehrmethode, bei der das Unterrichtsgeschehen zum Schutz von Personen oder Gruppen unterbrochen wird.
- So kann z.B. eine Person, die eine Geschichte erzählt, vor Offenbarungen in der Öffentlichkeit oder Schädigung des eigenen Rufes geschützt werden.
- Ebenso können Personen, über die erzählt wird, geschützt werden.
- Mitschüler:innen werden ausserdem vor dem Stress geschützt, an einer Offenbarung teilnehmen zu müssen.
Die Klassengemeinschaft wird durch schützende Unterbrechungen davor bewahrt, vom Diskussionsthema abzuweichen und erhält nicht das Gefühl, der Unterricht sei eine Gerüchteküche, die genutzt werden könne, um die Privatsphäre anderer Menschen zu verletzen.
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- Kernaussagen
- 5.1 Mit Rahmenbedingungen vertrauensvolle Beziehungen fördern
- 5.2 Kinderschutz und gesetzliche Meldepflicht
- 5.3 Die Sprache psychischer Gesundheit und Störung
- 5.4 Umgang mit persönlichen Fragen und aufgewühlten Schülerinnen und Schülern
- 5.5 Erste Hilfe für die psychische Gesundheit
- 5.6 Weiterführende Links, Literatur