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4.2 Sichere Bewegungsförderung

Betreuungspersonen sorgen für eine sorgfältige Planung, für einen reibungslosen Aktivitätsverlauf und sind auch in der Lage, Fragen zu Sicherheit und Risiko situationsgerecht zu beantworten. Wer Bewegung fördert, muss an die Sicherheit der Kinder denken, nicht erst während der Aktivität. So können sie vor Gefahren geschützt werden, die sie selbst nicht oder nur schwer als solche erkennen, wie z.B. vor scharfen Kanten, spitzen Ecken oder Stellen, wo sie mit dem Kopf hängenbleiben könnten.

Alles, was zu schweren Verletzungen und Folgeschäden führen könnte, ist auszuschliessen. Wichtig ist aber auch zu akzeptieren, dass …

  • die Bewegungsaktivitäten trotz Unfallverhütungsmassnahmen immer ein Restrisiko bergen. Dieses Restrisiko kann in Kauf genommen werden, solange es nicht zu schwerwiegenden Verletzungen oder Folgeschäden kommt (z. B. zu Kopf- und Rückenverletzungen oder Knochenbrüchen).
  • Kinder lernen müssen, mit den Gefahren von Bewegungsaktivitäten umzugehen, z.B. mit leichten Verletzungen wie Prellungen oder Quetschungen.

4.2.1 Risikokompetenzen

Risikokompetente Personen wissen, was sie sich selbst zumuten möchten und auch zutrauen können, ohne sich zu gefährden. Sie überlegen sich, wie sie mit möglichen Gefahren umgehen können, ob sie dafür Hilfe benötigen oder ob sie eine Situation so verändern können, dass sich die Gefahr verringert.

Risikokompetenz setzt sich laut BFU-Definition aus zwei übergeordneten Faktoren zusammen: Gefahrenbewusstsein und Selbststeuerungsfähigkeiten. Das Gefahrenbewusstsein beinhaltet die Wahrnehmungs- und Beurteilungskompetenz, die Selbststeuerungsfähigkeit, die Entscheidungs- und die Handlungskompetenz.

Risikokompetenz Abbildung: Risikokompetenz nach Schürch, B., Thüler, H. & Baeriswyl, S. (2019). Sichere Bewegungsförderung bei Kindern. BFU, S. 8. (www.bfu.ch)

In einer sicheren Umgebung, die zu vielseitigem Bewegen animiert, erproben und entwickeln Kinder ihre Risikokompetenz weiter. Durch entdeckendes Lernen drinnen und draussen und die damit verbundenen Erfolge oder Misserfolge sammeln sie wichtige (Selbstwirksamkeits-) Erfahrungen.

Kinder sammeln durch Bewegung beispielsweise die folgenden Erfahrungen:

  • Traue ich es mir zu, über den Stein zu klettern und hinunterzuspringen?
  • Kann ich auf einer Schaukel stehen und nicht nur sitzen?
  • Gelingt es mir, über ein schmales Kantholz zu balancieren?

Nicht alle Kinder verfügen über die gleiche Risikokompetenz. Diese darf nicht mit der motorischen Kompetenz verwechselt werden, denn auch motorisch weniger geschickte Kinder können in der Lage sein, eine Situation richtig einzuschätzen und risikokompetent zu reagieren. Zu beachten ist jedoch, dass sich das Gefahrenbewusstsein von Kindern erst ab einem Alter von etwa vier Jahren entwickelt.

Gefahrenbewusstsein Tabelle: Altersbezogener Überblick über die Entwicklung des Gefahrenbewusstseins nach BZgA (2019). Kinder schützen – Unfälle verhüten. Elternratgeber zur Unfallverhütung im Kindesalter. Köln

Die Betreuungsperson kann den Kindern z.B. mit folgenden Massnahmen helfen, ihre Risikokompetenz zu entwickeln:

  • Einen angemessenen, d.h. verantwortbaren Rahmen vorgeben. Nicht alles aus dem Weg räumen, damit die Kinder auch ihre eigenen Erfahrungen machen können.
  • Mit den Kindern über mögliche Gefahren im Bewegungsraum, auf dem Spielplatz etc. sprechen und ihnen einen sinnvollen Umgang damit aufzeigen, wie z.B.: Was könnte passieren, wenn ich von zu weit oben hinunterspringe oder wenn sich ein Gegenstand oder ein anderes Kind unter meiner Schaukel befindet?
  • Die Kinder dazu ermutigen, eigene Entscheidungen zu treffen und «Nein» zu sagen, wenn sie eine Situation als zu gefährlich einschätzen.

Mit den Kindern sind auch klare Regeln im Umgang mit Gefahren zu vereinbaren, wie z.B.:

  • Auf der Rutschbahn befindet sich immer nur ein einziges Kind.
  • Ich warte mit dem Hinunterspringen, bis sich niemand mehr unter mir befindet.
  • Ich trage beim Klettern weder einen Helm noch ein Schlüsselband (wegen der Erstickungsgefahr).
  • Die Kinder der Gruppe A dürfen nur bis zum blauen Band hinaufklettern, die Kinder der Gruppe B bis zum grünen Band etc.

4.2.2 Technische Sicherheit

Viele potenzielle Gefahren können durch (bau-)technische Massnahmen behoben oder zumindest entschärft werden. Dies bringt einen zuverlässigen Sicherheitsgewinn.

Kinder halten sich oft in Innenräumen auf. Dort tragen unter anderem folgende technische Massnahmen zur Sicherheit bei:

  • Geländer und Brüstungen gemäss Normanforderungen (SIA 358 oder SN EN 1176)
  • Treppen mit (Kinder-)Handläufen
  • Fenster mit zusätzlicher Splitterschutzfolie oder noch besser mit Sicherheitsglas (ESG oder VSG)
  • Sicherung der Fenster gegen unbeabsichtigtes Öffnen
  • Keiner Aufstiegshilfen bei Fenstern (deshalb keine Sofas oder Stühle vors Fenster stellen)
  • Elektrische Installationen ausser Reichweite der Kinder
  • Gesicherte Steckdosen
  • Keine scharfkantigen Inneneinrichtungen
  • Regale und andere Einrichtungsgegenstände fixieren (Kippgefahr)
  • Matratzen, Tücher und Stoffe aus schwer entflammbaren Materialien

Durch vielseitige Bewegungserfahrungen draussen lernen Kinder ihre Lebenswelt besser kennen. Abwechslungsreiche Entwicklungsanreize stärken unter anderem ihre motorischen Kompetenzen und ihre Wahrnehmung. Mehr Sicherheit in Aussenräumen wird unter anderem mit folgenden Massnahmen erreicht:

  • Aussenräume und Garten mit wirksamen Einfriedungen bzw. Abgrenzungen sichern (Hecke, Zaun, Mauer, etc.)
  • Keine spitzen Zäune, kein Stacheldraht und keine Fangstellen
  • Keine Pflanzen mit Dornen oder giftigen Blüten, Fruchtkörpern und Blättern
  • Wassertiefen von max. 0.2 m wegen der Ertrinkungsgefahr

Ein elementares Bewegungsbedürfnis von Kindern ist es, in die Höhe zu klettern und von dort Ausschau zu halten. Um dies möglichst gefahrlos zu ermöglichen, ist bei fixen Installationen auf die Fallhöhen, Fallräume und Aufprallflächen zu achten:

Fallhöhe Tabelle: Technische Sicherheit bei fixen Installationen

Kinder lieben es, durch Öffnungen zu schauen oder dort ihren Kopf hineinzustecken. Dies ist ungefährlich, solange es keinerlei Kopffangstellen gibt, die eine grosse Strangulationsgefahr bergen.

Kopffangstellen Abbildung 3: Möglichkeiten von Kopffangstellen (Fuchs Thun AG, 2008)

Dazu müssen die Lücken, Löcher, oder Abstände zwingend

  • kleiner als 8.9 cm oder
  • grösser als 23 cm

sein.

Um Finger- und Zehenfangstellen zu verhindern, dürfen keine Spalten im Griffbereich von 8 mm bis 25 mm vorhanden sein.

Bei mobilen Bewegungsangeboten gelten grundsätzlich die gleichen Sicherheitsvorkehrungen wie bei fixen Installationen (Fallhöhe, Fallraum/ Aufprallfläche etc.). Dabei ist auch auf die Standortwahl zu achten. Insbesondere im Garderobenbereich sind zusätzliche Sicherheitsaspekte zu beachten:

  • Kleiderhaken mit Schaumstoffbällen oder alten Tennisbällen abdecken.
  • Bewegungselemente in ausreichendem Abstand zu Eingangs-/ Glastüren und Wänden anbringen.

4.2.3 Sicherheit in der Praxis

Nebst der technischen Sicherheit und rechtlichen Aspekten trägt das pädagogische Handeln (z.B. Organisation, direkte, begleitende oder abwartende Intervention) viel zur sicheren Bewegungsförderung von Kindern bei. So agieren Betreuungspersonen am Übergang zwischen pädagogischen und unfallpräventiven Aspekten. Dabei gilt es, Entwicklung zu fördern, die Risiken und Gefahren aber gleichzeitig möglichst gering zu halten.

Das Ziel bei allen Massnahmen ist, die notwendige Sicherheit zu gewährleisten und gleichzeitig die Spannung in der Aktivität zu erhalten. Im freien Bewegungsangebot ist das Beobachten und Begleiten der Kinder besonders wichtig. Nicht alle Kinder verfügen über die gleichen bzw. hinreichende Risikokompetenzen. Deshalb müssen Betreuungspersonen gegebenenfalls kompensatorisch eingreifen, etwa, die vorsichtigen Kinder ermutigen, die mutigeren dagegen im Auge behalten.

In der Praxis helfen folgende drei Fragen, den Blick für die Unfallprävention zu schärfen:

  • Was kann passieren?
  • Warum kann es passieren?
  • Wie kann es verhindert werden?

Anhand dieser Fragen können Betreuungspersonen entscheiden, was konkret zur Förderung der Risikokompetenz bzw. zur Unfallprävention getan werden muss.

Mit der vorausschauenden Frage nach dem Verletzungspotential kann die Betreuungsperson präventiv sämtliche Aktivitäten ausschliessen, die vorhersehbar zu gravierenden Verletzungen führen können, oder diese so anpassen, dass die Verletzungsgefahr verantwortbar ist.

Es gibt drei Einflussfaktoren auf das Unfallrisiko:

  1. Umwelt: Dazu zählen beispielsweise die Auswahl und der Zustand der vorhandenen Turn- oder Bewegungsgeräte. Wenn die Aktivität im Freien stattfindet, kommt die Witterung als Risikofaktor dazu.
  2. Kinder: Ihre Fähigkeiten und insbesondere ihre Risikokompetenz wirken sich massgeblich auf das individuelle Unfallrisiko aus. Auch die Gruppendynamik spielt eine wichtige Rolle.
  3. Betreuungspersonen: Optimalerweise gestalten Betreuungspersonen angemessene Angebote und geben jedem Kind die risikoadäquaten Impulse.

Das Unfall- bzw. Verletzungsrisiko einer Situation lässt sich durch zielführende präventive Massnahmen beträchtlich verringern.

4.2.4 Obhutspflicht Verantwortung von Betreuungspersonen

Zur Sorgfaltspflicht der Betreuungspersonen gehört, dass sie sorgfältig und vorausschauend planen, die anvertrauten Kinder aufmerksam beaufsichtigen, die Weisungen und Reglemente der Vorgesetzten sowie die eigenen Standesregeln einhalten.

4.2.5 Umgestaltung – Unterstützung durch Sicherheitsdelegierte

Bei Umbauten, Neuinstallationen (z.B. Zwischenboden, etc.) ist Rücksprache mit der oder dem Chef-Sicherheitsdelegierten der BFU oder den Sicherheitsdelegierten einer Gemeinde zu nehmen. So beachten Schreinereien bei Neu- und Umbauten beispielsweise andere Normen für die Abstände zwischen Brüstungsstäben als die BFU. Die Normen der BFU sind aber z.B. für das Verhindern von Kopffangstellen relevant.